Satzung des

Humanistischen Freidenkerbundes Brandenburg e. V.

  • 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
  1. DieVereinigung  ist   eine   Weltanschauungsgemeinschaft   im  Sinne   des   Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und führt den Namen

"Humanistischer Freidenkerbund Brandenburg e. V."

  1. Sitz des Vereins ist Potsdam.
  2. Der Verein ist ein eingetragener Verein unter der lfd. Nummer 1590beim Amtsgericht
    Potsdam und strebt den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes an.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • 2 Zweck des Vereins
  1. Der Verein verfolgt im Sinne tätiger Humanität ausschließlich und unmittelbar
    gemeinnützige Ziele im Rahmen des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
    Abgabenordnung (§§ 52 - 59) in der jeweils gültigen Fassung.

 

  1. Zwecke des Vereins sind die
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung
  • Förderung des Wohlfahrtswesens
  • Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
  1. Der Humanistische Freidenkerbund Brandenburg e.V. wirkt im Land Brandenburg als Dachorganisation der ihm angeschlossenen gemeinnützigen Verbände und Körperschaften und vertritt und koordiniert deren Zwecke und Interessen. Der Satzungszweck der Dachorganisation wirdverwirklicht insbesondere durch
  • die Organisation von wissenschaftlichen Bildungsveranstaltungen
  • die weltanschauliche und politische Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • die Gestaltung von weltlichen Festen und Feiern in den Bereichen

-          Namensfeiern,

-          Jugendfeiern,

-          Eheschließungs- und Jubiläumsfeiern u. a. sowie

-          weltliche Bestattungsfeiern,

*          die   Wohlfahrtspflege   und  Trägerschaft   von  Projekten  der  Kinder-   und
Jugendhilfe,von  Bildungs-,   Gesundheits-,   Sozialeinrichtungen   und  Beratungsstellen, Einrichtungen und Betrieb von Sozialstationen und Seniorenheime, Stätten für Kranke und Pflegebedürftige, Hospiz, Jugendhäuser, freie Schulen und anderen Einrichtungen.

 

  1. Der Humanistische Freidenkerbund Brandenburg e. V. ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.

Vergütungen für die Vereinstätigkeit: Grundsätzlich werden die Vorstandsämter ehrenamtlich ausgeübt. Im Rahmen der geplanten Finanzmittel des jährlichen Haushaltsplanes besteht die Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung  nach § 3 Nr. 26 a EStG (Ehrenamtspauschale) oder ein Entgelt auf Grundlage eines Dienst- oder anderen Vertrages zu zahlen. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand, der dazu auch Regelungen in einer Arbeits- bzw. Finanzordnung treffen kann.

 

 

  • 3Grundlagen der Arbeit

 

  1. Der   Humanistische   Freidenkerbund    Brandenburg    e.   V.    (HFB)    ist   eine Weltanschauungsvereinigung des säkularen Humanismus, die für weltanschauliche Selbstbestimmung eintritt. Er fördert und vertritt eine nichtreligiöse, rational begründete Weltsicht und ist tätiger Humanität verpflichtet.

Der Humanistische Freidenkerbund tritt für Toleranz und für die volle Verwirklichung der Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein. Er fordert die konsequente Trennung von Staat und Kirche, Schule und Kirche sowie die Gleichstellung von Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen.

 

  1. Im Humanistischen Freidenkerbund schließen sich konfessionell nicht gebundene Menschen zusammen, die das Freie Denken - frei von Vorurteilen jeglicher Art, Dogmen und Tabus - als eine Lebenshaltung betrachten, die vernünftiges Denken, Toleranz, eine Orientierung auf wissenschaftlich begründete Erkenntnisse und einen kulturellen Umgang mit Andersdenkenden beinhalten.

Der Humanistische Freidenkerbund wirkt als Interessenvertreter nichtreligiöser Menschen und unterstützt sie in weltanschaulichen, ethischen, kulturellen und sozialen Fragen.

 

  1. Der  Humanistische    Freidenkerbund    ist  parteienunabhängig.    Er   arbeitet  zur Verwirklichung seiner Ziele und Aufgaben mit anderen Humanistischen Verbänden und demokratischen Organisationen sowie mit staatlichen Einrichtungen zusammen.

 

4.         Der   Humanistische   Freidenkerbund   setzt  die   humanistischen   Traditionen  der freireligiösen Bewegung (seit den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts), des Deutschen Freidenkerbundes (1881 gegründet) sowie des Deutschen Freidenkerverbandes (1905 als Verein der Freidenker für Feuerbestattung gegründet und 1933 verboten) im Gebiet des Bundeslandes Brandenburg fort.

 

  1. Der Humanistische Freidenkerbund leistet gemeinnützige Arbeit insbesondere auf folgenden Gebieten

*          Aufklärung und weltanschauliche Arbeit,

*          Lebenshilfe im umfassenden Sinne, vor allem für in Not Geratene und für sozial Schwache und Benachteiligte,

*          freigeistige Jugendarbeit (Freidenker-Jugendgruppen), würdige und kulturvolle Gestaltung weltlicher Feste und Feiern,

*          Unterstützung eines ethischen pluralistischen Bildungskonzeptes,

*          weltliche Trauerhilfe.

 

 

  • 4 Erwerb der Mitgliedschaft

 

  1. Mitglied des Freidenkerbundes kann jede natürliche Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und diese Satzung anerkannt.

 

  1. Mitglied kann auch eine juristische Person werden, die diese Satzung anerkannt. Korporativmitglieder entsenden für den Verbandstag zwei legitimierte Vertreter mit je vollem Stimmrecht.

 

  1. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Beitrittserklärung und der Entrichtung der Aufnahmegebühr.

 

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Den Austritt erklärt das Mitglied gegenüber dem Vorstand. Die Frage des Ausschlusses wird durch den Vorstand geregelt.

 

  1. In Würdigung besonderer Verbundenheit und außerordentlicher Verdienste um die Freidenkerbewegung kann der Titel "Ehrenmitglied" auf Beschluss des Verbandstages oder des Vorstandes verliehen werden.

Ein Ehrenmitglied des HFB hat auf Lebenszeit das Recht alle Leistungen des Verbandes unentgeltlich in Anspruch zu nehmen und an allen Veranstaltungen des Verbandes und seines Vorstandes teilzunehmen.

 

 

  • 5Gliederung des HFB

 

  1. Der Humanistische Freidenkerbund Brandenburg e. V. gliedert sich in Orts- und Kreisverbände (bei mehr als 15 Mitgliedern), in Mitgliedergruppen, in Fachverbände, Jugendgruppenund  Arbeits- und  Interessengruppen.   Die  Konstituierung  dieser Untergliederungen erfolgt nach dem Willen der betreffenden Mitglieder.

 

  1. Der Verband arbeitet nach basisdemokratischen Prinzipien. Beschlüsse, die für alle Mitgliederverbindlich   sind,  können   nur   auf  den   Verbandstagen   bzw.  den Mitgliederversammlungen gefasst werden.

Beschlüsse des Vorstandes tragen in der Regel empfehlenden Charakter. Weitere Festlegungen werden auf der Grundlage von Vereinbarungen getroffen.

 

  1. Organe des Humanistischen Freidenkerbundes sind:

*          der Verbandstag,

*          der Vorstand,

*          die Revisionskommission.

 

  1. Das höchste Organ des Humanistischen Freidenkerbundes Brandenburg e. V. ist der Verbandstag. Er wird durch den Vorstand einberufen und findet in der Regel alle drei Jahre statt.

 

Der Verbandstag ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des HFB ordnungsgemäß eingeladen sind. Beschlüsse sind grundsätzlich mit einfacher Mehrheit zu fassen. Über den Verbandstag wird ein Protokoll angefertigt, das vom Versammlungsleiter und Protokollanten unterschrieben wird.

 

Auf dem Verbandstag erfolgen die Rechenschaftslegung des Vorstandes, die Festlegung der künftigen Aufgaben sowie die Wahlen des Vorstandes und der Revisoren.

Über die Satzung und deren Änderungen beschließt eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

Ein außerordentlicher Verbandstag kann durch den Vorstand oder durch 2/3 der Mitglieder schriftlich, unter Benennung der Gründe, (gemäß § 37 BGB) innerhalb von zwei Wochen einberufen werden.

 

  1. Zwischen den Verbandstagen wird der Verband durch den Vorstand geleitet. Aus seiner Mitte werden der/die Vorsitzende/r, der/die Stellvertretende/n Vorsitzende/n und der/die Schatzmeister/in gewählt. Vorstand im Sinne des § 26 des BGB sind der/die Vorsitzende, die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden und der/die Schatzmeister/in. Entsprechend §26 BGB wird der Vorstand durch den Vorsitzenden nach Außen hin vertreten. Im Falle der Verhinderung vertritt ihn der mit der Geschäftsführung beauftragte Stellvertreter.

 

Der Vorstand kann eine/n Geschäftsführer/in berufen, hauptamtliche Kräfte einstellen und entlassen und über die Verteilung weiterer Kräfte entscheiden.

 

Der Vorstand wird durch den Vorsitzenden einberufen und ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit gefasst werden, sind auch gültig, wenn ein schriftliches Einverständnis des nicht anwesenden Vorstandsmitgliedes vorliegt, sofern die Anwesenden dieses akzeptieren.

Über die Sitzung des Vorstandes werden Protokolle angefertigt, die vom Vorsitzenden und dem Protokollanten zu unterzeichnen sind.

 

 

  • 6Finanzierung

 

  1. Der Humanistische Freidenkerbund ist in Finanzfragen selbständig und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und staatlichen und sonstigen Zuschüssen.

 

  1. Der Verbandstag regelt die Beitragsfragen in einer Beitragsordnung.

 

  1. Juristische Personen bzw. Korporativmitglieder vereinbaren mit dem Vorstand einen angemessenen Jahresbeitrag (jährlich neu).

 

  1. Der Vorstand plant und verwaltet die Finanzen des Verbandes nach einer Finanzordnung. Die Offenlegung der Finanzen erfolgt auf den Verbandstagen.

 

  1. Die gewählten Revisoren nehmen die Geschäfts- und Kassenprüfung vor. Sie sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Kasse zu prüfen.

Sie sind jederzeit berechtigt, unangemeldet Einsicht in die Finanzunterlagen zu nehmen. Über die Revision ist ein Protokoll anzufertigen, das den Vorstandsmitgliedern zuzuleiten ist. Die Revisoren haben das Recht, an den Vorstandssitzungen mit beratener Stimme teilzunehmen.

 

 

  • 7Auflösung des Verbandes

 

  1. Die Auflösung des Humanistischen Freidenkerbundes Brandenburg e. V. kann nur der Verbandstag beschließen, wenn ein in der verschickten Einladung ausgewiesener Tagesordnungspunkt die Frage der Auflösung beinhaltet.

 

Die Auflösung gilt als beschlossen, wenn Dreiviertel der anwesenden Mitglieder dafür stimmen.

 

  1. Für die Abwicklung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten und Verbindlichkeiten ist der Vorstand weiter verantwortlich.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen nach Begleichung aller Verbindlichkeiten an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Brandenburg e. V., der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

 

  • 8 Schlussbestimmungen

 

  1. Die Satzung tritt sofort in Kraft. Spätere Änderungen oder Ergänzungen treten ebenfalls sofort in Kraft.

 

  1. Der Vorstand des HFB ist berechtigt, selbständig per Beschluss die Satzung zu ändern, sofern dies durch die Auflagen oder Hinweise des Amtsgerichtes oder des Finanzamtes erforderlich ist und nicht den Vereinszweck verändert.

 

 

Beschluss des Verbandstages vom 01.04.1995, in der Fassung vom 18.03.2019.